[Julius Pflug,] Bf. von Naumburg: Abhandlung [für Fürst Georg von Anhalt in Merseburg und M. in Wittenberg]. - [Zeitz, 18. September 1548]

Über Meßopfer und Kanon.

[1] Die Lehre vom Meßopfer wurde durch das [Interim] geklärt. Der Kaiser hat damit dem Frieden der Kirche gedient. P. will letzte Hindernisse ausräumen.

[2] Das [Interim] definiert die Eucharistie als Seelenspeise und Opfer, nicht Wiederholung des Opfers Christi, sondern Gedächtnis.

[3.1] Das Opfer entspricht der menschlichen Natur und wurde von Christus nicht abgeschafft.

[3.2] Nur das blutige Opfer verschwand; es entstand das unblutige Gedächtnisopfer des Neuen Testaments, eingesetzt von Christus im Abendmahl und vorgebildet in Melchisedek.

[4.1] Belegt wird diese Darstellung durch die Zeugnisse der Kirchenväter,

[4.2] die Tradition

[4.3] und den Brauch der Kirche in Ost und West.

[5.1] Das Gedächtnisopfer beeinträchtigt das blutige Opfer Christi nicht und ist kein Opfer zur Sündenvergebung.

[5.2] Auf welche Weise das Gedächtnis ein äußeres Opfer ist.

[6] P. verzichtet den gelehrten Adressaten gegenüber auf Schriftnachweise.

[7.0] Der Kanon der Messe kennt vier Arten des Opfers: Darbringung von Brot und Wein, Lob und Dank, Opfer des Leibes und Blutes Christi und die Kommunion. Er hat dreizehn Teile:

[7.1] Darbringung der Opfergaben.

[7.2] Fürbitte.

[7.3] Gedächtnis der Lebenden.

[7.4] Gedächtnis der Heiligen. Erwähnung der Verdienste ist kein Anstoß.

[7.5] Selbstdarbringung.

[7.6] Gebet vor der Konsekration, vom [Interim] richtig erläutert.

[7.7] Konsekration.

[7.8] Gedächtnisopfer.

[7.9] Empfehlung des vollzogenen Opfers.

[7.10] Bitte um Annahme des Opfers.

[7.11] Gedächtnis der Verstorbenen.

[7.12] Bitte um Aufnahme in die Gemeinschaft der Heiligen.

[7.13] Vaterunser.

Fundort:
Reinschrift mit Korrekturen von P.: Zeitz Stiftsarchiv, Katal. pag. 33 Nr. 5e; Ausfertigung mit Korrekturen von P.: Frankfurt/Main BA (vorher SAL Göttingen), Anhaltisches SA, GAR 54VII, p. 43-54 mit 36-42; Abschrift: ebd. GAR 1134, p. 9-36. ‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum: Beilage zu 5304.

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