M. an Johannes Mantel [in Wittenberg]. Instruktion zum Amtsantritt in Mühlhausen. - [Wittenberg, kurz vor 8. August 1526]

[1] Über Taufe und Abendmahl soll nicht gepredigt werden, sondern die Karlstadtianer sind privat zu belehren, zuerst mit Gegenargumenten und Kirchenväterzeugnissen zu verunsichern,

[2] sodann zum Schweigen zu veranlassen. Nicht einmal Karlstadt selbst ist sich seiner Lehre sicher.

[3] Die Konsekration ist nicht von der Würdigkeit des Priesters abhängig.

[4] Vernunftgründe stärken die Gewissen nicht. Die Rechtfertigungslehre ist wichtiger als der Sakramentsstreit.

[5] Geduldige Erziehungsarbeit ist erforderlich. Predigtthemen sind Gesetz, Credo und Vaterunser. [6, nicht hierzu gehörig] Über Gotteserkenntnis.

Fundort:
CR 2, 14f Nr. 661 (nur § 1-2); Enders 5, 373-375 Nr. 1091; WATR 2, 392f Nr. 2270b. ‒ MBW.T 2.
Datierung:
Datum: Mantel reiste am 8. 8. 1526 aus Wittenberg ab (WAB 4, 107f Nr. 1031). Er wurde vom Rat der Stadt Mühlhausen/Thüringen jedoch nicht eingestellt.
Nachtrag:
Fundorte: WATR Nr. 2271b (nicht 2270b).

Normdaten
Personen:

Karlstadt, Andreas: http://d-nb.info/gnd/118560239

Mantel, Johannes: http://d-nb.info/gnd/137126972

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485