M.: Gutachten [für Johannes Calvin in Genf]. - Wittenberg, 17. April 1545

Über das Verhalten der Evangelischen in papistischen Gebieten [Frage der Nikodemiten].

[1.1] Das Erste Gebot

[1.2] wird nicht durch innerlichen Gottesdienst erfüllt, sondern verlangt Bekenntnis.

[1.3] Keinesfalls dürfen Abgöttereien mitgemacht werden,

[1.4] insbesondere Messe, Heiligenkult und Sakramentsprozessionen.

[1.5] Am schlimmsten sind die [nikodemitischen] Hofräte, die Verfolgungen mitverantworten.

[1.6] Das Problem der Auswanderung.

[2.1] In der Kirchengeschichte wurden auch in Zeiten der Verderbtheit gute oder adiaphorische Riten von den Frommen befolgt.

[2.2] Dies gilt für Kindertaufe und Gottesdienste mit Schriftlesung und Gebet.

[3] Das Problem des Martyriums und der Verleugnung.

[4] Richtlinien.

[4.1] Keine Gefährdung wegen falscher Lehren wie die Wiedertäufer.

[4.2] Keine sophistische Entschuldigung des Nikodemitentums.

[4.3] Kein voreiliges Martyrium, aber stetiges Fortschreiten im Bekenntnis als Gabe des Heiligen Geistes.

[4.4] Bei Auswanderung ist die Isolation von der Kirche zu vermeiden, in die Schwenckfeld, [Johannes] Campanus u. a. gerieten.

[5] M. ist für Kritik offen. Gedenktag Noah.

Fundort:
CR 5, 734-739 Nr. 3176; CR 34 = Calv. 6, 621-624. ‒ MBW.T 14.

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