Über die Reform der Universität Leipzig [⇨ 2252].
[1] Besoldung der Juristen und Mediziner, auch der anderen Professoren, nach Leistung aus einer neu zu bildenden Universitätskasse.
[2] Errichtung eines dritten theologischen Lehrstuhls neben [Bernhard] Ziegler, dessen Hebräischunterricht M.s Beifall findet, und [Nikolaus] Scheubel.
[3] Stipendien für arme Theologiestudenten und Besoldung der Professoren aus den entfremdeten Klostergütern, von denen wenigstens ein kleiner Teil (3-4000 Gulden jährlich) dem ursprünglichen Zweck der Erhaltung von Kirchen und Schulen zugeführt werden soll.
[4.1] Die Artistenfakultät soll unbeschadet der Sorge für die vorhandenen tüchtigen Dozenten einen hervorragenden Gelehrten erhalten. M. schlägt Joachim Camerarius in Tübingen vor. Auch [Jakob] Micyllus und [Johannes] Sturm sind geeignet, doch wird letzteren die Stadt Straßburg nicht freigeben. Die Berufung eines Mathematikers soll nach dem Rat des [Caspar] Borner erfolgen.
[4.2] Vorlesungs- bzw. Stellenplan für die Artistenfakultät.
[4.3] Aufsicht in den Kollegien [Bursen].