M.: Bericht. - [Wittenberg, ca. Mitte März 1538]

Über die Verhandlungen in Zerbst:

[1] Obwohl der Kf. von Sachsen seit alters die hohe Gerichtsbarkeit in Halle hat, vertrieb [Eb. Albrecht von Mainz und Magdeburg] aus Halle einige [evangelische] Bürger und versuchte andere Übergriffe. Als Schiedsrichter wurden verwandte Fürsten benannt und der Streitfall durch Juristen sorgfältig beraten.

[2] Da brachte [Albrecht] einen Brief des Kaisers [vom 10. 7. 1537] bei, der ein Schiedsgericht untersagte.

[3] Als Ausweg wurde die Form eines Ratschlags an Kf. [Johann Friedrich] von Sachsen gefunden.

[4] Am Vermittlungsvorschlag beteiligten sich die Gesandten des Hz. Georg von Sachsen nicht. Er lautet: [Johann Friedrich] verzichtet auf seine Rechte in Halle gegen das Amt Dahme und 50000 Gulden. Beide Kontrahenten machten die Annahme von der Zustimmung Hz. Georgs abhängig.

[5] [Kf.] Joachim [II. von Brandenburg] und die anderen Gesandten konnten diese nicht erwirken. Also behält [Johann Friedrich] seine alten Rechte in Halle.

Fundort:
CR 3, 497-499 Nr. 1655. ‒ MBW.T 8.
Datierung:
Datum: Die Verhandlungen in Zerbst dauerten vom 3. bis 24. Februar 1538, vgl. Mentz, Johann Friedrich 2, 514f; Pol. A. Hessen 3, 200 Nr. 2571. Der Bericht kennt auch schon die Stellungnahme Hz. Georgs, die am 6. März in Dresden eingeholt und am 9. dem Kf. brieflich mitgeteilt wurde; vgl. F. Hülße: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg 22 (1887), 278.

Normdaten
Personen:

Albrecht von Brandenburg, Eb. von Mainz: http://d-nb.info/gnd/118647733

Georg von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118716921

Joachim II. von Brandenburg: http://d-nb.info/gnd/118557556

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485