M.: Bericht. - [Wittenberg, ca. Mitte März 1538]
Über die Verhandlungen in Zerbst:
[1] Obwohl der Kf. von Sachsen seit alters die hohe Gerichtsbarkeit in Halle hat, vertrieb [Eb. Albrecht von Mainz und Magdeburg] aus Halle einige [evangelische] Bürger und versuchte andere Übergriffe. Als Schiedsrichter wurden verwandte Fürsten benannt und der Streitfall durch Juristen sorgfältig beraten.
[2] Da brachte [Albrecht] einen Brief des Kaisers [vom 10. 7. 1537] bei, der ein Schiedsgericht untersagte.
[3] Als Ausweg wurde die Form eines Ratschlags an Kf. [Johann Friedrich] von Sachsen gefunden.
[4] Am Vermittlungsvorschlag beteiligten sich die Gesandten des Hz. Georg von Sachsen nicht. Er lautet: [Johann Friedrich] verzichtet auf seine Rechte in Halle gegen das Amt Dahme und 50000 Gulden. Beide Kontrahenten machten die Annahme von der Zustimmung Hz. Georgs abhängig.
[5] [Kf.] Joachim [II. von Brandenburg] und die anderen Gesandten konnten diese nicht erwirken. Also behält [Johann Friedrich] seine alten Rechte in Halle.
Fundort:
CR 3, 497-499 Nr. 1655.
‒ MBW.T 8.
Datierung:
Datum: Die Verhandlungen in Zerbst dauerten vom 3. bis 24. Februar 1538, vgl. Mentz, Johann Friedrich 2, 514f; Pol. A. Hessen 3, 200 Nr. 2571. Der Bericht kennt auch schon die Stellungnahme Hz. Georgs, die am 6. März in Dresden eingeholt und am 9. dem Kf. brieflich mitgeteilt wurde; vgl. F. Hülße: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg 22 (1887), 278.