M. an die evangelischen Geistlichen in Frankfurt/[Main].
- Jena, 5. November [1535]
[1] M. versichert seine Zuneigung. Mit Matthias [Limperger] verbindet ihn Studienfreundschaft. Sogar dem radikalen Dionysius [Melander], der aber Frankfurt verlassen hat, würde M. vergeben.
[2] Durch Duldung der Restitution der Messe machen sich Geistliche und Volk nicht mitschuldig (Beispiel Kaiser Julian).
[3] Was den Rat betrifft, so bleibt M. ungeachtet des Vorwurfs der Ängstlichkeit und im Einklang mit der Politik des [Schmalkaldischen Bundes] dabei, daß man nicht in fremde Patronatsrechte eingreifen darf, und verweist auf Magdeburg und Bremen [⇨ 1308].
[4] Der Rat sündigt nur, wenn er in eigenen Patronaten Götzendienst zuläßt, und das Ärgernis rechtfertigt nicht die Kriegsgefahr.
[5] Frankfurt kann in fremden Patronaten die Restitution der Messe nicht verhindern.
Fundort:
WAB 7, 313-315 mit 13, 237.
‒ MBW.T 6.
Datierung:
Jahr wie 1658.