[1-5] Der Rat schildert ausführlich unter Beifügung von Akten, wie er auf Veranlassung der evangelischen Prediger und des Volkes den katholischen Kultus abschaffte.
[6] Das angerufene Reichskammergericht verlangte unter Androhung einer Strafe von 200 Goldmark und der Acht die Wiedereinführung. Kf. Ludwig von der Pfalz vermittelte zwischen Frankfurt und dem [Eb. Albrecht] von Mainz. Demnach soll nur im Bartholomäusstift, dem Ort der Kaiserwahl, der katholische Gottesdienst bis zum Konzil erhalten bleiben.
[7] Die Stadt suchte Rat bei Kf. [Johann Friedrich] von Sachsen, Lgf. [Philipp] von Hessen, bei Straßburg, Ulm und Nürnberg und entschloß sich unter dem Eindruck der Beispiele Münster und Bremen [⇨ 1308] und der Briefe L.s und M.s an Justinian von Holzhausen, den Heidelberger Vergleich anzunehmen.
[8] Die evangelischen Prediger widersetzen sich dem, sind aber bereit, L.s und M.s Unterweisung zu folgen.
[9] Der Rat fragt unter Hinweis auf das beiliegende Schreiben der Prediger [WAB 7, 303-305 Nr. 2264], ob er in Kirchen, die ihm nicht unterstehen, die Messe abschaffen müsse, und ob er die Restitution im Bartholomäusstift dulden soll.
[10] Anbei der [Heidelberger] Vergleich.