[Martin Bucer an M. in Kassel]. - [Kassel, 28./29. Dezember 1534]

Stellungnahme zu Luthers Instruktion [1511 über eine [Abendmahlskonkordie].

[1] Luthers sakramentliche Einheit von Brot und Leib wurde als physikalische mißverstanden. Andererseits unterstellte dieser den [Oberdeutschen] den Empfang nur der Zeichen.

[2] B. entwickelt eine kompromißfähige Abendmahlslehre.

[3-6] Zustimmung zu Schrift und Vätern.

[7] Was für B. unannehmbar ist und sein Gewissen verletzt.

[8] B. hält eine Glaubensgemeinschaft für möglich.

Fundort:
WAB 12, 164-166 Nr. 4252. ‒ MBW.T 6.
Datierung:
Datum: Offenbar in Kassel übergeben, wo M. am 24., Bucer am 27. 12. 1534 vormittags eintraf und beide am 30. nach Mittag abritten, vgl. Bucers Bericht, hrsg. v. E. Bizer: ARG 35 (1938), 223-229.
Nachtrag:
Fundorte: Bucer-DS 6/1 (1988), 54-61 Nr. 3 (rechte Seite).

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