Martin Luther und M. an Kf. [Johann von Sachsen] Dt. - Wittenberg, 15. Juni 1532

[1] Vff. hatten Eilenburg um Aufschub der Eröffnung des Urteils gebeten [1246a], weil sie befürchteten, die Eilenburger würden eigenmächtig urteilen und die Ehe des [Anton Keuler und der Anna Schulz] auflösen, ohne die Anordnungen der zuvor tätigen Visitatoren zu befolgen.

[2] Vff. hätten, da der Mann [Peter Röber, dem die Ehe zuvor versprochen worden war] verstorben ist, die bestehende Ehe nicht aufgelöst und, da die Ausweisung die Eheleute zu Verbrechern und die Kinder zu Waisen und Bettlern machen würde, bei Eingeständnis der Schuld ein bis zwei Monate Turm als Strafe für den Mann vorgezogen.

[3] Doch sie fügen sich dem schriftlich mitgeteilten, [auf Ausweisung bestehenden] Urteil des Kf. [Eilenburg, ebd.].

Fundort:
Abschrift: Eilenburg, Stadt- und Kreismuseum, TG 139, f. 108v-109v; wird ediert von Andreas Flegel und Helmar Junghans (wie 1246a), 97f. ‒ MBW.T 5.
Datierung:
Namen aus dem Aktenkontext.

Normdaten
Personen:

Johann von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/100503225

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485