Die kursächsischen Räte [Fabian von Feilitzsch, Hugold von Einsiedel, Hans von Taubenheim] an M. in Wittenberg. Dt. - [Eilenburg, 8. November 1520]

Die Räte in Vertretung des abwesenden Kf. Friedrich ersuchen M., dem Boten von Statthalter [Eberhard von Thor] und Räten des Bf. [Philipp] von Naumburg in Zeitz, die wegen der Bulle und Ecks Aktion angefragt haben, ein Exemplar von Luthers Appellation [am 17. 11. erfolgt: WA 7, 74-82] zu verschaffen und ihn von Luthers weiteren Absichten zu unterrichten.

Fundort:
CR 1, 269-271 Nr. 93; Suppl. 6/1, 120 Nr. 123. ‒ MBW.T 1.
Datierung:
Datum: Am 5. 11. 1520 teilten die Zeitzer Räte den kursächsischen Räten mit, daß der Zeitzer Kanzler Heinrich Schmiedberg, der am 12. 11. nach Eilenburg kommen sollte, am 5. 11. in Zeitz verstorben ist (Walch2 15, 1586f; irrig P. Kalkoff: ZKG 35, 1914, 188ff und WAB 2, 216) und fragten erneut, wie sie sich bezüglich der Bulle verhalten sollten. Die Räte in Eilenburg antworteten mit dem undatierten Schreiben Walch2 15, 1588-1590 Nr. 470, worin sie formale Bedenken gegen die Publikation der Bulle geltend machen und Luthers Appellation erwähnen. In einem fehlenden Schreiben, das aus Walch2 15, 1587 Nr. 468 zu erschließen ist, erkundigten sich die Zeitzer nach dieser Appellation. Die Eilenburger wußten nichts Näheres und schickten mit dem Zeitzer Boten obige Anfrage an M., gleichzeitig das Schreiben Walch Nr. 468 nach Zeitz, das Donnerstag nach Martini 1520 (15. 11.) datiert ist. Es ist kaum denkbar, daß diese Rückfrage nötig war, nachdem Luther und M. unmittelbar zuvor in Eilenburg weilten (WAB 2, 214). Deshalb empfiehlt sich die Emendation Do. vor Martini (8. 11.). Damit ergibt sich ein dichter Schriftwechsel zwischen Zeitz und Eilenburg, der angesichts der Entfernung von einer Tagereise und der Dringlichkeit der Angelegenheit möglich erscheint. Seltsam bleibt in jedem Fall, daß die Anfrage an M. erging. Anscheinend war Luther nicht in Wittenberg, was den Räten bekannt gewesen sein muß. Sollte er, der noch zu Lebzeiten Schmiedbergs, also vor dem 5. 11., auf den 12. 11. nach Eilenburg bestellt war (WAB 2, 214.25f), sich in der Zwischenzeit auf einer längeren Reise befunden haben? Hält man am Datum des 15. 11. fest mit der Annahme, M. sei vor Luther aus Eilenburg nach Wittenberg zurückgekehrt, so stellt sich die Schwierigkeit, daß die Räte wissen mußten, wo Luther zu finden war, und daß er noch nicht appelliert hatte (was sie gegenüber Zeitz als Faktum vermelden) und mittlerweile noch nicht appelliert haben konnte.

Normdaten
Personen:

Eck, Johannes: http://d-nb.info/gnd/11852870X

Einsiedel, Hugold von: http://d-nb.info/gnd/133879879

Feilitzsch, Fabian von: http://d-nb.info/gnd/136309682

Friedrich von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/11853579X

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Philipp, Pfgf. bei Rhein, Bf. von Freising und Administrator von Naumburg: http://d-nb.info/gnd/100233619

Taubenheim, Hans von: http://d-nb.info/gnd/1051647541

Thor, Eberhard von: http://d-nb.info/gnd/1201605253