M. an [Peter Harer in Heidelberg]. - Augsburg, 31. August [1530]

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[Anfang fehlt]. Die Entscheidung über die [Religionsfrage] wurde dem Kaiser anheimgestellt. Die [Evangelischen] boten die Anerkennung der bischöflichen Jurisdiktion für die Garantie der reinen Lehre. Grüße an Frau [Margarete geb. Schwartzerdt] und Kinder.

Fundort:
MSA 7/2, 285f Nr. 220. ‒ MBW.T 4.

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